Neue Psychoaktive Substanzen
Was sind neue psychoaktive Substanzen?
„Legal Highs“ ist eine häufig irreführende Bezeichnung für eine Vielzahl von „neuen psychoaktiven Substanzen (NPS)“. Deren Gemeinsamkeit besteht darin, dass sie die Wirkung von bereits seit längerem bekannten illegalen Substanzen imitieren sollen, aber selber aufgrund von Abwandlungen der chemischen Grundstruktur die bestehenden gesetzlichen Regelungen umgehen und bislang noch nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Irreführend ist die Bezeichnung „legal“ teilweise deshalb, weil die gesetzlichen Regelungen einer ständigen Anpassung unterzogen werden und bislang noch legale Substanzen und Mischungen durch Gesetzesänderungen illegal werden. Da einige der Substanzen u.a. aufgrund ihres günstigen Preises nicht vom Markt verschwinden und den Käufern die genauen Inhaltsstoffe häufig nicht bekannt sind, kann es sein, dass als vermeintlich legal erworbene Drogen andere, bereits illegale Substanzen enthalten.
Aufgrund dieser Einwände nutzen wir auf unserer Seite den Begriff der neuen psychoaktiven Substanzen (NPS), wovon sich die häufigsten vorrangig in 4 Untergruppen einteilen lassen: Synthetische Cathinone („Badesalze“), Synthetische Cannabinoide („Spice“), Piperazinderivate und Phenylethylamine.
Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (European Monitoring Center for Drugs and Drug Addiction [EMCDDA] verzeichnet einen nie da gewesenen Anstieg an neuartigen psychoaktiven Substanzen in Europa. Bis Ende 2015 wurden 560 neue psychoaktive Substanzen ermittelt. Dabei handelt es sich meist um experimentelle Substanzen aus der medizinischen Forschung, deren Derivate oder ehemals zugelassene Arzneimittel in unterschiedlichen Abwandlungen. Um möglichen rechtlichen Folgen auszuweichen werden die NPS meist als zweckentfremdete Produkte wie „Forschungschemikalien (Research Chemicals)“, „Badesalz“, „Raumlufterfrischer“, „Dünger“ oder „Räuchermischung“ deklariert, oft mit dem Hinweis „nicht zum menschlichen Verzehr geeignet“. Die Produktion neuer abgewandelter Substanzen ist eine direkte Reaktion auf die Aufnahme bestehender Substanzen in das BtmG und der Versuch mit Hilfe stetiger chemischer Abwandlungen diese Verbote zu umgehen. Dabei kann man sich keinesfalls auf die auf den Päckchen aufgedruckten Inhaltsstoffe verlassen. Untersuchungen haben ergeben, dass teilweise völlig andere Substanzanteile enthalten sind bzw. auch bei gleichbleibender Bezeichnung auf den produzierten Päckchen nicht von der gleichen Wirkung auszugehen ist.
Wirkung und Sucht
Die meisten neuen psychoaktiven Stoffe (NPS) sind nicht hinreichend erforscht. Ihre Wirkungen ergeben sich aus Erfahrungsberichten von Konsumenten oder aus registrierten untersuchten Todesfällen. Epidemiologische Studien zu Toxizität und Langzeitfolgen fehlen bislang. Die Wirkungen von NPS sind kaum vorhersehbar, da diese auch von den jeweiligen chemischen Komponenten und Zusammensetzungen abhängig sind, diese sich aber wiederum ständig verändern. Auch die Länge der Wirkung variiert je nach chemischer Formel. Mittlerweile ist bekannt, dass ein Teil der psychoaktiven Stoffe zu Wahnvorstellungen und Aggressivität führen kann. Häufig von Konsumenten beschriebene unerwünschte Nebenwirkungen können sein: Übelkeit und Erbrechen, Herzrasen und Herzprobleme, Kreislaufprobleme und –versagen, Muskelkrämpfe, Angstzustände und Psychosen, Bewusstlosigkeit und Abhängigkeit.
Besonders nach dem Konsum von Mephedron (MMC) und Methylendioxypyrovaleron (MDPV) wurden schwere Psychosen beobachtet, deren Effekte Verwirrtheit, Halluzinationen und schwere Aggression bis zur Selbstgefährdung waren.
Aus Berichten über Intoxikationen und Todesfälle (die Zahl der im Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung aufgelisteten Todesfälle durch Legal Highs steigen in den letzten Jahren stark an, 2014: 25 Todesfälle. 2015: 39 Todesfälle) lässt sich ein hohes Potential an Gefahr und Risiken für Konsumenten ableiten. Die aus anderen Ländern insbesondere aus England berichteten Todesfälle liegen zum teil noch bedeutend höher.
Rechtliche Aspekte
Der Begriff „Legal Highs“ soll suggerieren, dass es sich hierbei um legale Substanzen handelt. In der Tat hinkte die Gesetzgebung in der Bundesrepublik bisher hinterher. Bislang wurden nur Substanzen in das BtmG aufgenommen, nicht aber Substanzgruppen. Bereits ins BtmG aufgenommene Substanzen wurden im Fall der ‚Neuen Psychoaktiven Substanzen‘ in leicht veränderter Molekülform angeboten, um das BtmG zu umgehen.
Mit der Verabschiedung des Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetzes am 26.11.2016 ändert sich die Gesetzeslage nun grundlegend. Erstmals werden ganze Stoffgruppen, die eine Vielzahl von Einzelsubstanzen umfassen, verboten.
Das Gesetz beinhaltet ein weitreichendes Verbot des Erwerbs, Besitzes und Handels mit neuen psychoaktiven Stoffen (NPS), sowie die Strafverfolgung bei der Weitergabe.
Nachweis: Durch die ständige Veränderung der chemischen Zusammensetzung der Substanzen ist der Nachweis durch herkömmliche Drogenscreenings eingeschränkt bzw. nicht möglich. Der Nachweis durch Speziallabore ist in der Regel möglich, aber aufwändig und teuer. Hier fordern Fachleute eine Intensivierung der Forschung für die Entwicklung besserer Screeningverfahren für die Praxis..