Psilocybin („Pilze“)

getrocknete Pilze
Psilocybe Cubensis
Synonyme:

Magic Mushrooms, Mushrooms, Shrooms, Zauberpilze, Psilos, Paddo, Liberty Cap

Wirkstoff:
Psilocybin Psilocin

Substanz

Früher wurden Pilze insbesondere in alternativen Gesellschaftsgruppen konsumiert, ähnlich wie LSD. Selten kamen Pilze an die Bedeutung von LSD heran. Meist wurden psilocybinhaltige Pilze für spirituelle und selbstfindende oder bewusstseinserweiternde Zwecke konsumiert.
Psychoaktive psilocybinhaltige Pilze sind auf der ganzen Welt beheimatet. Während etwa 70 Prozent der psychoaktiven Pilzarten in Südamerika vorzufinden sind, ist bei uns in Europa vor allem der „spitzkegelige Kahlkopf“ (Psilocybe semilanceata) bekannt. Weit verbreitet sind außerdem die kommerziell hergestellten Psilocybe cubensis und Panaeolus cyanescens, die illegal weiterverkauft werden.

Wirkstoffe:

Die zwei psychoaktiven Wirkstoffe dieser Pilze sind Psilocybin und sein Abbaustoff Psilocin. Diese Stoffe zählen zu der Gruppe der Halluzinogene.

Konsumformen:

Pilze werden oral eingenommen, entweder getrocknet oder frisch gekaut, oder zum Tee/ Suppe aufgebrüht getrunken.
Ebenso kann man Pilze mit anderen Stoffen mischen. Pilze können beispielsweise mit Saft gemischt werden, wodurch sich das Gewebe öffnet und das Psilocybin in die Lösung übergeht. In fernöstlichen Ländern werden Pilze gerne auf kleiner Flamme gebraten.


Wirkung

Im Körper wird Psilocybin zu Psilocin umgewandelt. Psilocin ähnelt dem körpereigenen Botenstoff Serotonin und kann sich an entsprechende Serotoninrezeptoren binden. Die halluzinogene Wirkung geht somit vom Psilocin aus.

Die Wirkung setzt nach ca. einer halben Stunde ein und erreicht nach zwei Stunden ihren Höhepunkt, der in der Regel 2 bis 4 Stunden anhält. Das Wirkungsspektrum ist mit dem von LSD vergleichbar, die Rauschdauer ist aber wesentlich kürzer und wird von Konsumenten als sanfter, wärmer und weniger beängstigend erlebt.

Es entfaltet sich ein traumähnlicher und euphorisierender Zustand, der sich je nach Dosis folgendermaßen auswirken kann:

Körperliche Wirkungen:

Psychische Wirkungen:


Sucht und Abhängigkeit

Der Konsum von halluzinogenen Pilzen kann zu einer psychischen Abhängigkeit führen. Eine körperliche Abhängigkeit ist noch nicht bekannt.

Bei einer wiederholter Einnahme ist mit einer steigenden Toleranzentwicklung zu rechnen. Diese verschwindet nach Beendigung der regelmäßigen Einnahme.

 


Risiken und Safer use

Risiken des akuten Gebrauchs können sein:

Risiken bei chronischem Missbrauch können sein:

 

Folgende Infos richten sich ausschließlich an Konsumenten und sind nicht als Konsumaufforderung zu verstehen ! Wer trotz der bekannten Risiken konsumiert, sollte wenigstens folgende Hinweise beachten:

Im Notfall sofort ins Krankenhaus. Es ist wichtig, den Arzt über die eingenommene Substanz aufzuklären. Falls der Betroffene oder sein Begleiter das Gefühl haben, dass der Arzt unsicher ist oder sich nicht wirklich mit Drogen auskennt, sollte ihm der Vorschlag unterbreitet werden, sich bei der Giftzentrale zu informieren.

Während der Schwangerschaft und Stillzeit sollte jeglicher Konsum von Drogen konsequent vermieden werden, da er das Ungeborene schwer schädigt!

 


Recht

Ende der 1960er, Anfang der 1970er Jahre wurde der Konsum in den meisten Ländern verboten. Es finden sich trotzdem weiterhin im EU-Raum legale oder halblegale Angebote, was den Pilzen eine Sonderstellung ähnlich dem Cannabis einräumt, wenn auch meist restriktiver.

Psilocybinhaltige Pilze fallen unter das Betäubungsmittelgesetz. Der Erwerb, Handel und Besitz ist unter Strafe gestellt, sofern die gesammelten oder auch gekauften Pilze zum Konsum als Droge bestimmt sind.

Von einer Strafverfolgung kann abgesehen werden, wenn dem Täter nur der Erwerb oder Besitz einer geringen Menge ausschließlich zum Eigengebrauch nachgewiesen wird.

ACHTUNG: Selbst wenn es nicht zu einem Verfahren kommen sollte, wird der Tatbestand in aller Regel an das Landratsamt weitergeleitet, was Auswirkungen auf den Führerschein hat (auch wenn man als Fußgänger „erwischt“ wurde).

Zu beachten ist ferner der erschwerende Fall „der nicht unerheblichen Menge“ für Besitz und Handel sowie die Abgabe an Personen unter 18 Jahren (wenn der Täter über 21 Jahre alt ist), was mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr geahndet wird.

Psilocybin ist ca. acht Tage nach der letzten Einnahme im Urin nachweisbar, teilweise auch länger. Je nach Haarlänge kann jeglicher Drogenkonsum bis zu 6 Monate nachgewiesen werden (1 cm entspricht 1 Monat).