LSD



"Trip", "Zettel", "Filz", "Mikro", "Acid", "Dots"
d-Lysergsäure-Diethylamid-tartrat
Substanz
Lysergsäurediethylamid, kurz LSD, ist ein halbsynthetisches chemisches Erzeugnis. Es ist das stärkste bekannte Halluzinogen. Seit Jahrhunderten ist das „Mutterkorn“ (Claviceps purpurea) bekannt. Dies ist ein parasitärer Pilz, der vor allem in feuchten Sommern ganze Kornfelder verderben kann. Das Mutterkorn enthält neben der Lysergsäure auch noch einige andere Wirkstoffe, wie z.B. das Ergotamin, das als Medikament gegen Migräne Verwendung findet.
Der Chemiker Albert Hoffmann stellte 1938 zum ersten Mal Lysergsäurediethylamid her. Doch erst 1943 entdeckte er zufällig, durch eine Reihe von Experimenten mit den Alkaloiden des Mutterkorns, die halluzinogene Eigenschaft eines „d-Lysergsäure-Diethylamid-tartrat“ und hatte den ersten LSD-Trip der Geschichte. Erst ab den 1980er Jahren gewann es an Bedeutung in der Partyszene.
Mittlerweile kann LSD jedoch auch rein synthetisch hergestellt werden.
Konsumformen:
LSD wird oral eingenommen. Dafür wird entweder weißes/beiges kristallartiges und geruchloses Pulver als Lösung auf Löschpapier, Pappe, Filz oder auf kleine Mikrotabletten („Mikro“) o.ä. geträufelt. Um einen Wiedererkennungswert herzustellen, werden oft Symbole und Abbildungen benutzt, die jedoch sehr kurzlebig sind und deshalb auch keinen Hinweis auf die Wirkstoffzusammensetzung und Dosis geben können.
Wirkung
Bereits bei einer sehr geringen Dosis ruft LSD eine lang andauernde Wirkung hervor. Die halluzinogene Wirkung tritt nach ca. 30-90 Minuten ein. Die Wirkungsdauer beträgt 6-14 Stunden (in Einzelfällen auch bis 72 Stunden). Danach folgt Erschöpfung und es kann zu depressiven Phasen kommen. Die Wirkung der Droge ist kaum beinflussbar, sehr individuell und von Dosierung und Wirkstoffgehalt abhängig. Mögliche Reaktionen sind
- Veränderung und Überlagerung der Sinneswahrnehmung
- Bewußtseinsveränderung
- Starke Stimmungsschwankungen
- Fundamental veränderte Weltsicht
- riskantes Sexualverhalten
Körperliche Nebenwirkungen können sein:
- Kältegefühl
- erhöhte Temperatur
- Pupillenerweiterung
- Erhöhung von Puls und Blutdruck
- gastrointestinale Missempfindungen
- Übelkeit und Brechreiz
- Schwindelgefühle
- Schweißausbrüche
Sucht und Abhängigkeit
Die Toleranzbildung beim Konsumenten bewegt sich rasch auf und ab und birgt deshalb ein spezielles Überdosierungsrisiko: Der Körper gewöhnt sich sehr schnell an LSD, so dass schon einen Tag später die Dosis erhöht werden müsste, um den gleichen Effekt zu erzielen. Jedoch geht diese Toleranzentwicklung nach wenigen Tagen wieder zurück und kann zu Überdosierungen führen.
Eine körperliche Abhängigkeit ist nicht bekannt. Bei häufigem LSD-Gebrauch über einen längeren Zeitraum besteht jedoch die Gefahr einer psychischen Abhängigkeit. Die psychischen Entzugserscheinungen sind gekennzeichnet von innerer Unruhe und Getriebenheit, zum Teil auch von ängstlicher Erregung.
Risiken und Safer Use
Risiken des akuten Konsums können sein:
- Allmachtsgefühle, die zu schweren Unfällen führen können
- schwere Verwirrtheitszustände und Denkstörungen
- „Horrortrips“, die bis hin zu Selbstmord (-handlungen) führen können.
- „Hängenbleiben“ – langanhaltende mentale Störungen. Ausbrechen von endogenen Psychosen bei Menschen mit entsprechender Veranlagung. Dies kann schon beim Erstkonsum passieren.
Risiken bei chronischem Gebrauch können sein:
- Realitätsverlust, Persönlichkeitsveränderung
- Beeinträchtigung der Gedächtnisleistung und Konzentrationsstörungen
- Schwierigkeiten in der Alltagsbewältigung
- umstritten ist das Auftreten von Flashbacks
Folgende Infos richten sich ausschließlich an Konsumenten und sind nicht als Konsumaufforderung zu verstehen ! Wer trotz der bekannten Risiken konsumiert, sollte wenigstens folgende Hinweise beachten:
- Die Einnahme von LSD stellt im Vergleich zu anderen Halluzinogenen den schwersten Eingriff in die Psyche dar. Neben den akuten Risiken besteht auch die Gefahr einer langfristigen Schädigung.
- LSD kann das aktuelle Befinden und die Grundstimmung des Konsumenten verstärken und deshalb nicht verarbeitete und verdrängte Probleme und Ängste zu einem „Horrortrip“ vereinen. Die Anwesenheit eines guten Freundes, der Erfahrung hat und nüchtern ist, sowie die vertraute Umgebung des Betroffenen können hilfreich sein. Zuckerhaltige Getränke wie Cola und Orangensaft können die Wirkung lindern.
- Mischkonsum mit anderen Drogen kann die Wirkung unkontrollierbar verstärken und ein weiteres Gesundheitsrisiko darstellen.
- Im Ernstfall sollte unter 19222 ein Notarzt gerufen werden, welcher der Schweigepflicht unterliegt. Nüchterne Aufpasser sollten bis zum Eintreffen des Arztes bei dem Verängstigten bleiben und versuchen, ihn durch ständige Ansprache auf positive Gedanken zu bringen.
- Da die Dosierung nur schwer einzuschätzen ist (Faktoren hierfür sind z.B. Körpergewicht, Substanzmenge, psychische Grundverfassung) sollten nur sehr kleine Dosen eingenommen werden. Die Wirkung und Qualität eines „Tickets“ ist unkalkulierbar. Wie stark ein „Ticket“ ist und welche Substanzen enthalten sind weiß niemand – jedes „Ticket“ kann eine unterschiedliche Wirkung haben, selbst wenn es von der gleichen Serie stammt! Da sich der Eintritt der Wirkung von LSD (z.B. bei vollem Magen des Konsumenten) bis zu 2 Stunden verzögern kann, besteht die Gefahr einer Überdosierung. Deshalb gilt auch hier: kein „Nachwerfen“.
- Der Konsument braucht lange, um sich körperlich und psychisch zu regenerieren. Am Tag danach ist das Ausüben des Berufs bzw. der Besuch der Schule in der Regel nur eingeschränkt möglich. Das Führen eines Fahrzeuges unter Einwirkung von LSD ist unverantwortlich.
Während der Schwangerschaft und Stillzeit sollte jeglicher Konsum von Drogen konsequent vermieden werden, da er das Ungeborene schwer schädigt!
Recht
LSD unterliegt dem deutschen Betäubungsmittelgesetz: Herstellung, Handel, Erwerb und Besitz sind illegal und führen nach §29 BtMG zur strafrechtlichen Verfolgung. Dies kann mit Geldstrafe und/oder Freiheitsentzug geahndet werden.
ACHTUNG: Selbst wenn es nicht zu einem Verfahren kommen sollte, wird der Tatbestand in aller Regel an das Landratsamt weitergeleitet, was Auswirkungen auf den Führerschein hat (auch wenn man als Fußgänger „erwischt“ wurde).
Nachweisbarkeit:
LSD-Konsum kann im Blut etwa 12 Stunden und im Urin bis zu 3 Tagen nachgewiesen werden. Je nach Haarlänge kann jeglicher Drogenkonsum bis zu 6 Monate nachgewiesen werden (1 cm entspricht 1 Monat).