Heroin

Heroin-Pulver
Verschiedene Formen
Schlafmohnkapsel
Synonyme:

"H", "Braunes", "Gift", "Schore"

Wirkstoff:
Diacetylmorphin

Substanz

Es gibt auf der ganzen Welt etwa 600 Mohnarten. Allerdings ist das Opium nur in der Gattung des Schlafmohns (Papaver somniverum) enthalten. Schlafmohn wird vor allem im Nahen Osten sowie im Goldenen Dreieck in Südostasien angebaut und gelangt von dort auf Schmugglerwegen in alle Welt.

Opium wird aus dem eingetrockneten Milchsaft der unreifen Kapseln gewonnen und enthält 25 verschiedene Wirkstoffe, u.a. Morphin (umgangssprachlich: Morphium) und Codein. Durch den Zusatz eines Essigsäureabkömmlings wird aus dem Morphin das halbsynthetische Opiat Heroin (Diacetylmorphin) gewonnen und in Pulverform gebracht. Durch diese Abwandlung kann das Morphin die Blut-Hirn-Schranke im Körper besser überwinden.

Illegales, nicht medizinisches Heroin wird auch „Braunes“ oder „Gift“ genannt. Häufig wird dieses, bevor es verkauft wird, mit Puderzucker, Kalk oder Paracetamol gestreckt.

Konsumformen:
Heroin kann gesnieft, geraucht oder durch Erhitzung in verflüssigter Form intravenös injiziert werden. Verbreitet ist auch das Folie-Rauchen: Das Heroin wird auf eine Alufolie gegeben und dann erhitzt. Dabei entstehen Dämpfe, die inhaliert werden. Aufgrund eines hohen Suchtpotentials und einer schnellen Toleranzentwicklung stellen viele Konsumenten nach anfänglichem Sniefen und Rauchen auf intravenöse Injektion um, da von dieser Methode die stärkste Wirkung der Droge zu erwarten ist. Allerdings steigt bei regelmäßigem intravenösen Konsum die körperliche Toleranz und der Konsument benötigt stets eine noch höhere Dosis, um die gleiche Wirkung zu erzielen.


Wirkung

Die Wirkung hängt stark von der Zusammensetzung der im „Straßenheroin“ enthaltenen Stoffe und dem daraus resultierenden Reinheitsgehalt ab. Die Verfassung des Konsumenten und die Konsumgewohnheiten spielen eine weitere große Rolle. Nach einer höheren Toleranzentwicklung lässt die Wirkung des Heroins stark nach und dient dem Konsumenten nur noch dazu, Entzugserscheinungen zu verhindern oder zu lindern.
Bei der intravenösen Injektion entsteht durch den plötzlichen Wirkungseintritt nach bereits wenigen Sekunden ein überwältigendes Euphoriegefühl, das als „flash“ oder „kick“ bezeichnet wird. Im Anschluss kommt meist eine gleichgültige und verträumte Stimmung auf. Die Wirkung fällt nach 5-8 Stunden ab.

Psychische Wirkungen können sein:

Körperliche Wirkungen können sein:


Sucht und Abhängigkeit

Das Suchtpotential des Heroins ist außerordentlich hoch. Spätestens nach 1-2 Wochen Dauergebrauch führt der Heroinkonsum zu einer psychischen und körperlichen Abhängigkeit. Das Verlangen nach Heroin wird als Zwang erlebt und die Kontrolle über das eigene Konsumverhalten geht verloren.

Die Toleranzbildung führt zu einem immer höheren Bedarf nach der Droge. Bei regelmäßigem Missbrauch geht die Wirkung nach und nach verloren. Der Konsum dient nur noch der Kompensierung von Entzugserscheinungen, die mit folgenden Symptomen auftreten können:

Nach 8-12 Stunden:

Nach 12-48 Stunden:

Nach 2-3 Tagen:


Risiken und Safer Use

Risiken des akuten Konsums können sein:

Risiken des chronischen Missbrauchs können sein:

Folgende Infos richten sich ausschließlich an Konsumenten und sind nicht als Konsumaufforderung zu verstehen! Wer trotz der bekannten Risiken konsumiert, sollte wenigstens folgende Hinweise beachten:

Bei einer Überdosis kann der Betroffene bewusstlos werden oder sogar in ein Koma fallen. Die Haut wird kalt und bläulich – die Atmung flach und unregelmäßig.

Bei Drogennotfällen sofort den Notarzt rufen. Unter der Nummer 112 kann ein Notarzt angefordert werden. Es ist wichtig, bei der betreffenden Person zu bleiben. Den Arzt aufklären, wie es zu dem Notfall gekommen ist.

Während der Schwangerschaft und Stillzeit sollte jeglicher Konsum von Drogen konsequent vermieden werden, da er das Ungeborene schwer schädigt!


Recht

Besitz, Erwerb und Handel von Heroin ist illegal. Im Rahmen des BtMG (§31 a) wird festgelegt, dass bei Besitz oder Erwerb geringer Mengen grundsätzlich von einer Strafverfolgung abgesehen werden kann. Ob das Verfahren eingestellt wird, hängt von der zuständigen Staatsanwaltschaft ab.

Zu beachten ist ferner der erschwerende Fall „der nicht unerheblichen Menge“ für Besitz und Handel sowie die Abgabe an Personen unter 18 Jahren (wenn der Täter über 21 Jahre alt ist), was mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr geahndet wird.

ACHTUNG: Selbst wenn es nicht zu einem Verfahren kommen sollte, wird der Tatbestand in aller Regel an das Landratsamt weitergeleitet, was Auswirkungen auf den Führerschein hat.

Nachweisbarkeit:

Heroin ist 2-4 Tage im Urin nachweisbar, im Blut einige Stunden. In den Haaren kann Drogenkonsum je nach Haarlänge bis zu 6 Monate nachgewiesen werden (1 cm entspricht 1 Monat).