Amphetamin („Speed“)

Amphetamin-Pillen
Amphetamin in Pulverform
Synonyme:

Speed, Pep

Wirkstoff:
Amphetamin Dextroamphetamin

Substanz

Amphetamin wurde 1887 vom Chemiker Edelano erstmals hergestellt. Vor allem im 2.Weltkrieg wurde es in den Armeen Deutschlands, Amerikas und Japans eingesetzt, um Leistung und Durchhaltevermögen der Soldaten zu stärken.

Speed gehört zur Familie der Amphetamine. Es wird als Pulver oder Pille angeboten und häufig mit anderen Stoffen gestreckt. In der Regel enthält es zusätzlich verschiedene anregende Substanzen und Verschnittstoffe, wie zum Beispiel Methamphetamin, Ephedrin, Koffein und Schmerzmittel wie Paracetamol oder Acetylsalicylsäure. Der Reinheitsgehalt von Amphetamin kann zwischen 10 und 80 Prozent extrem schwanken. Die Wirksubstanz ist das vollsynthetisch hergestellte Amphetamin, das eine aktivierende Wirkung auf das zentrale Nervensystem hat. Die Verschnittstoffe wirken bestenfalls gar nicht, sie dienen vorrangig zur Erhöhung der Gewinnspanne der Dealer.

Gängige Konsumformen sind Sniefen, Rauchen und Schlucken.


Wirkung

Speed ist ein Aufputschmittel, das meist eingenommen wird um fit zu bleiben. Seine Wirkung ist rein stimulierend und nicht halluzinogen. Es versetzt den Körper in einen Zustand der höchsten Alarmbereitschaft. Dem Körper wird jedoch keine Energie zugeführt. Speed regt stattdessen die Ausschüttung von leistungsfördernden Botenstoffen im Gehirn an und erzeugt somit eine künstlich erhöhte Leistungsfähigkeit. Der Körper ist bereit für schnelle Entscheidungen und für Höchstleistungen.

Bei niedriger Dosierung können subjektiv folgende Effekte als positiv erlebt werden: erhöhter Aktivitäts- und Unternehmungsdrang, Erhöhung des Selbstwertgefühls, Rededrang, verändertes Zeitempfinden, erhöhte Konzentrationsfähigkeit oder/und gesteigertes Sexualempfinden.

Hunger-, Durst-, Schmerz- und Schlafbedürfnisse werden unterdrückt.

Das Einsetzen der Wirkung von Amphetamin schwankt zwischen wenigen Minuten und einer halben Stunde und hängt von der Konsumform ab. Die Wirkungsdauer dagegen beträgt 8 bis 12 Stunden.

Mögliche (Neben-)Wirkungen von Speed (auch nach Abklingen des Rausches) können sein:


Sucht und Abhängigkeit

Der Gebrauch von Speed und anderen Amphetaminen kann zu einer rapiden Toleranzentwicklung führen, das heißt es muss immer mehr konsumiert werden, um dieselbe Wirkung zu erzielen. Trotz des möglichen hohen körperlichen Gewöhnungseffektes entsteht keine körperliche Abhängigkeit. Dagegen ist die Gefahr einer psychischen Abhängigkeit umso größer, wenn die Sehnsucht nach dem erlebten Drogeneffekt steigt.


Risiken und Safer use

Da die Inhaltsstoffe oft sehr unterschiedlich dosiert sind, besteht die Gefahr der Überdosierung. Nach den zunächst euphorischen Gefühlen können übersteigerte Aggression, Paranoia, Hypernervosität bis zum körperlichen und psychischen Zusammenbruch die Folge sein. Überdosierungen können zum Tod führen. Grundsätzlich ist Beikonsum von Alkohol oder Medikamenten gefährlich. Die möglichen Nebenwirkungen sind wenig erforscht und bleiben unberechenbar. Der Konsum von Amphetaminen während der Schwangerschaft kann zu Missbildungen und Herzschäden des Fötus führen.

Risiken des akuten Gebrauchs können sein:

Risiken des chronischen Missbrauchs können sein:

Generell wirkt sich der langzeitliche Gebrauch von Speed auf das gesamte Verhalten aus. Die im Rausch erlebten Wirkungen, wie überhöhte Aktivität und eine Verminderung der Kritikfähigkeit,  treten zunehmend auch im nüchternen Zustand auf. Ebenso können  psychotische Symptome wie Halluzinationen und Wahnvorstellungen den Konsumenten/ die Konsumentin im nüchternen Zustand verfolgen.

Folgende Infos richten sich ausschließlich an Konsumenten und sind nicht als Konsumaufforderung zu verstehen ! Wer trotz der bekannten Risiken konsumiert, sollte wenigstens folgende Hinweise beachten:

Während der Schwangerschaft und Stillzeit sollte jeglicher Konsum von Drogen konsequent vermieden werden, da er das Ungeborene schwer schädigt!


Recht

Der Besitz, Erwerb und Handel ist strafbar. Speed fällt unter das BtMG.

Allerdings wurden aufgrund des Bundesgerichtshofurteils von 1994 Richtlinien von den einzelnen Bundesländern erlassen, bei denen die Justiz bei „geringen Mengen an Eigenbedarf“ von einem Strafverfahren absieht. In Baden-Württemberg wird eine gewichtsmäßige Festlegung der „geringen Mengen“ unterlassen. Auch in Sachsen und Thüringen wurden keine Grenzmengen veröffentlicht. In Niedersachen erfolgt bei jedem Drogenfund durch einen Vollzugsbeamten (Polizei, Zoll etc.) eine Strafanzeige seitens der Staatsanwaltschaft. In allen anderen Bundesländern wurden gewichtsmäßige Festlegungen der „geringen Mengen“ veröffentlicht. In den meisten liegt die Grenze bei 6g. Es ist aber zu beachten, dass es sich nur um Richtwerte handelt! Staatsanwaltschaft sowie die Gerichte können im Einzelfall hiervon abweichen.

Es wird nur von gelegentlichem Eigenkonsum ausgegangen, wenn der Täter im letzten Jahr nicht mit Drogen auffällig geworden ist. Bei Wiederholungstätern ist dies nicht anzuwenden.

Zu beachten ist ferner der erschwerende Fall „der nicht unerheblichen Menge“ für Besitz und Handel sowie die Abgabe an Personen unter 18 Jahren (wenn der Täter über 21 Jahre alt ist), was mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr geahndet wird.

ACHTUNG: Selbst wenn es nicht zu einem Verfahren kommen sollte, wird der Tatbestand in aller Regel an das Landratsamt weitergeleitet, was Auswirkungen auf den Führerschein hat (auch wenn man als Fußgänger „erwischt“ wurde).

Nachweiszeiten:

Die Angaben über die Nachweisbarkeit von Amphetaminen im Urin schwanken von 1-4 Tagen; dieser Zeitraum ist stark vom pH-Wert des Harns abhängig. Im Blut ist Amphetamin etwa 6 Stunden lang nachweisbar.

Je nach Haarlänge kann jeglicher Drogenkonsum bis zu 6 Monate nachgewiesen werden (1 cm entspricht 1 Monat).