verkehrsfähig (Arzneimittel)
behördlich zugelassenes Arzneimittel. Die Zulassung beschränkt sich auf die vorgegebenen Anwendungen, die im Beipackzettel genannt sein müssen.
behördlich zugelassenes Arzneimittel. Die Zulassung beschränkt sich auf die vorgegebenen Anwendungen, die im Beipackzettel genannt sein müssen.