Verabschiedung des Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetzes

Der Begriff „Legal Highs“ soll suggerieren, dass es sich hierbei um legale Substanzen handelt. In der Tat hinkte die Gesetzgebung in der Bundesrepublik bisher hinterher. Bislang wurden nur Substanzen in das BtmG aufgenommen, nicht aber Substanzgruppen. Bereits ins BtmG aufgenommene Substanzen wurden im Fall der ‚Neuen Psychoaktiven Substanzen‘ in leicht veränderter Molekülform angeboten, um das BtmG zu umgehen.

Mit der Verabschiedung des Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetzes am 26.11.2016 ändert sich die Gesetzeslage nun grundlegend. Erstmals werden ganze Stoffgruppen, die eine Vielzahl von Einzelsubstanzen umfassen, verboten.

Das Gesetz beinhaltet ein weitreichendes Verbot des Erwerbs, Besitzes und Handels mit neuen psychoaktiven Stoffen (NPS), sowie die Strafverfolgung bei der Weitergabe. Je nach Entwicklung des Marktes kann es in der Zukunft zur Hereinnahme weiterer Stoffgruppen in das Gesetz kommen.