Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ist am 10.03.2017 in Kraft getreten – Cannabis gibt es nun für Schwerkranke auf Rezept

Bisher mussten Schwerkranke eine Ausnahmeregelung beim BfArM beantragen und die Kosten selbst tragen. Seit dem 10. März 2017 ist es nun möglich, über den eigenen Hausarzt ein Rezept zu erhalten, ohne eine weitere Ausnahmeregelung beantragen zu müssen. Insofern man sich bereit erklärt, bei einer Begleitforschung teilzunehmen, besteht nun ein Anspruch auf Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung. weiterlesen

Die Bundesregierung betont, dass das Gesetz nichts an ihrer Haltung zur Freigabe von Cannabis ändert: Der Eigenanbau – selbst zu medizinischen Zwecken – und seine Verwendung zu Rauschzwecken bleiben verboten.