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Thema: Rechte bei "Verdacht" - geschrieben am: 16.07.10 01:58 Uhr - ID: 6730
 Jojo

| Hallo Leute,
kleine Frage:
Darf denn die Kripo bei einem "Verdacht auf Verstoß gegen BtMG - mit Cannabis und einschließlich Zubereitung" (Beschuldigung einer anderen Person - Keine Beweise - Kein Nachweiß für Bezahlung für BtM - Niemals davor Auffällig gewesen) von dem "Beschuldigten" Fingerabdrücke, Lichtbilder, Personenbeschreibung (Tattooausmessung, Pieciings, Besondere Merkmale, Größe ect...) nehmen, ohne dass Sie irgentwas großartiges bis auf die "Beschuldigung" in der Hand haben...???
UND: wie siehts aus, wenn man noch in der Probezeit beim Führerschein ist und man als Positiv getestet wurde bei dem o.g. Fall (aber niemals "positiv" im Straßenverkehr auffällig geworden ist und man auch nie hinterm Steuer gesehen wurde oder jemals auffällig war... was kann da passieren?
Lg
Jojo
| | | RE: Rechte bei "Verdacht" - geschrieben am: 16.07.10 16:53 Uhr - ID: 6731
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 k

| Hi Jojo,
also zur ersten Frage würde ich an Deiner Stelle einen Anwalt zu Rate ziehen.
zur zweiten: positiv ist leider positiv. Die Führerscheinstelle interessiert dann nur noch, ob das über dem Grenzwert (1 ng / l Blut) liegt oder nicht. Dann ist es relevant für die Bewertung zum Führen eines Fahrzeugs. Egal ob im oder außerhalb des Straßenverkehrs.
mfG
| | | RE: Rechte bei "Verdacht" - geschrieben am: 16.07.10 19:18 Uhr - ID: 6732
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 Jojo

| Ja, ich müsste beim Amtsgericht nen Antrag stellen, damit ich mir nen "billigen" Anwalt, der alles halt mit einem kleinen Betrag auf freiwilliger Basis macht...
Soeiner kann mir hoff ich auch gut weiterhelfen, auserdem will ich Akteneinsicht über diesen Fall beantragen, das kostet mich auch 12 € iwas...
aber 100-200 € für Anwalt nur für Akteneinsicht, das Geld hab ich nicht...
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