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Thema: PEP nur Besitz kein Konsum - geschrieben am: 25.05.10 22:43 Uhr - ID: 6700




Kühlwalda




Muss erst mal sagen ,dass ich aus Bayern bin. Also, Anfang April wurde ich nach einem Club-Besuch (direkt vor dem Club) von 2 Polizisten angesprochen, ob ich Drogen dabei hätte. Ich gab sofort zu, PEP in meiner Hosentasche zu haben. Sie fanden 1 g PEP. Dann zur Polizei - Aussage gemacht, dass ich kein PEP konsumiert habe und auch noch nie Drogen genommen habe. Es wurde weder ein Urintest noch ein Bluttest gemacht. Dann nach Hause gegangen. 1 Monat später (Anfang Mai) bekam ich Post von der Fahrerlaubnisbehörde. Ich könnte persönlich oder schriftlich dazu Stellung nehmen. Bin persönlich zur Stellungnahme hingegangen - waren eigentlich ganz freundlich - sagen ich müsste zum ärztlichen Gutachten und Urinscreenings machen. 1 Woche später Brief im Briefkasten von der Fahrerlaubnisbehörde. Anordnung zum ärztlichen Gutachten mit Urinscreenings. Gutachten muss bis anfang Juli vorliegen. 2 Wochen später Brief von der Staatsanwaltschaft im Briefkasten. 100,-- Euro Strafe an Drogenhilfe und Fred-Kurs bei der Drogenhilfe ( 2 x 4 Stunden). - Keine Anklage, weil ich geständig und noch nie auffällig gewesen bin.
Nun meine Fragen
- Was werden beim ärztlichen Gutachten für Fragen gestellt - auch psychologische oder nur gesundheitlich bzw. Drogenrelevante Fragen.
- Darf der Gutachter auch eine Haaranalyse anordnen, obwohl im Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde drinsteht - URINScreening. Hab mal gelesen, dass  die              Fahrerlaubnisbehörde die zu untersuchende Matrix bestimmt.
- wie verhalte ich mich, wenn der Gutachter doch eine Haaranalyse machen will. Darf ich verweigern? oder kommt das sehr schlecht und einem Geständnis gleich.
- kann der Gutachter bei negativen Urinscreenings eine MPU anordnen.
- darf ich bei negativen Urinscreenings meinen Führerschein behalten.
Viele, Viele Fragen.
Ich hoffe irgendjemand kann mir ein paar Fragen beantworten.
Vielen Dank.


RE: PEP nur Besitz kein Konsum - geschrieben am: 27.05.10 11:25 Uhr - ID: 6701




michael




Hallo Kühlwalda,

zu Deinen Fragen:

- bei einem Ärztlichen Gutachten werden Dir neben der medizinischen Eignung natürlich auch Fragen zum Hintergrund Deines Drogenbesitzes gestellt, wie auch zum Konsum anderer Suchtmittel wie z.B. Alkohol.

- eine Haaranalyse ist teuer und wird in aller Regel dann angeordnet, wenn Zweifel an Deiner Aussage bestehen. Dies scheint in Deinem Fall nicht so zu sein. Es sei denn, der Gutachter kommt nach Eurem Gespräch zu einem anderen Ergebnis.

- wenn eine Haaranalyse angeordnet wird, kannst Du sie natürlich ablehnen. Die Ablehnung einer Haaranalyse käme in dem Fall einem Konsumeingeständnis gleich. Das würde sicher die Wiedererlangung bzw. den Besitz Deines Führerscheins gefährden.

- wenn Du ausschließlich die Auflage von Screenings und Ärztlichem Gutachten hast, dann wirst Du bei negativen Screenings und erfolgreichem Gutachten den Führerschein behalten können.

Du hast Deinen Führerschein also noch? Die Führerscheinstelle hätte ihn Dir nach unserem Kenntnisstand abnehmen und eine MPU anordnen können. Dazu ist der Besitz harter Drogen ausreichend.

Es ist sicher sinnvoll, wenn Du Dir Rat bei einer Beratungsstelle holst, damit Du gut auf das Ärztliche Gutachten vorbereitet bist. Zwar hat das Ärztl. Gutachten keinen solch ausgeprägten psychologischen Charakter wie die MPU, aber es ist ratsam, sich mit seinem Konsum auseinanderzusetzen, damit man authentisch und glaubwürdig sein kann.

Weitere Infos gibt es auch auf unserer Seite: http://pille-palle.net/Pille-Palle/fuehrerschein.php

Alles Gute und schreib doch, wenn Du Genaueres weißt bzw. es etwas Neues gibt.
mfG



 
 
     
 

 

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