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Thema: Amtsgericht/Landgericht/MPU - geschrieben am: 25.04.10 18:07 Uhr - ID: 6680
 loonapinka2009

| Hallo zusammen,
ich habe da eine sehr wichtige Frage und ein riesiges Problem, was schon so langsam als Albtraum motiert.
Der Sachverhalt ist wiefolgt:
Ich war so vor knapp 1,5Jahren bei meinem Freund zu Hause, als morgens plötzlich eine Hausdurchsuchung statt fand. Unteranderen wurde auch meine Handtasche gegen meinen ausdrücklichen Willen durchsucht.
Dort wurden dann 0,3g Cannabis und 0,03g Amphetamine in einem Stück Alufolie gefunden. Dies gehörte auch nicht mir, sondern meinem Freund. Als wir vorher mal auf einer Party waren, hat er das in meine Tasche geworfen und keiner hat mehr dran gedacht ( und ich hab´s nicht gewußt! ).
Hierauf folgte dann nen halbes Jahr später der Weg zum Amtsgericht wegen unerlaubten Besitz von Btm. Dort sagte dann auch mein Freund aus, dass diese sein´s gewesen war und ich bekam einen Freispruch.
Hierauf legte aber der Staatsanwalt Berufung ein und ich musste 4Monate später zum Landgericht. Hier das gleiche wieder, mein Freund sagte aus und ich bekam einen Freispruch.
Nun dachte ich, jetzt ist das Thema doch endlich mal vom Tisch. Aber NEIN, Mittwoch, 4Monate später, bekam ich von der Führerscheinstelle eine Aufforderung, dass ich bis zum 30.07.2010 eine Begutachtung machen muss, ansonsten wird mein Führerschein eingezogen!
Ist das überhaupt Rechtens? Ich konsumiere keinerlei Drogen oder sonst dergleichen. Ich hab doch nun schon 2mal meine Unschuld vor Gericht bewiesen! Was schon teuer genug war durch die Rechtsanwaltskosten etc. Und jetzt soll ich vielleicht auch noch wegen son bisschen mist, was nicht einmal meins gewesen ist, noch ne mpu teuer bezahlen...
Das ist doch schon schikane. Somal ich mich seit März 2010 mit einem mobilen Hundesalon selbständig gemacht habe. Was sagen Sie dazu, wie soll ich vorgehen? Über diesen Test im allgemeinen rege ich mich auch garnicht auf aber die Kosten die hierfür wieder für mich anfallen, sind erheblich u das somal ich nichts gemacht habe.
Ich habe auch schon einen Rechtsanwalt hierzu befragt, jedoch hat dieser mir nicht wirklich eine Antwort geben können. Daher möchte ich mir auch eine unabhänige Meinung einholen.
Anmerkung:
Die Weigerung meinerseits bei der Durchsung meiner Handtasche geschah deswegen weil ich eine höhere Summe an Geld in meiner Handtasche hatte. Bei einem anderen Verfahren vor Jahren sind 500€ verloren gegangen bei einer Hausdurchsuchung ( Hausdurchsuchung aufgrund meinem damaligen Lebensgefährten ). Dieses Geld wollte ich wieder haben und habe mich beschwert und habe auch geäußert, dass mir das dann wohl jemand gestohlen haben muss, wenn es nicht aufzufinden ist. Naja daraufhin habe ich ein Schreiben bekommen, mit der Verurteilung wegen Verleumdung, Widerspruch war hierauf nicht zulässig und musste einfach nochmal 600€ Strafe zahlen. Somit habe ich mich auch geweigert meine Handtasche durchsuchen zulassen, denn ich wohne nicht bei meinem Freund und die Hausdurchsuchung geschah auch ausschließlich mit Beschluss für diesen. Außerdem hatte ich Angst das mir diese dann wieder abhanden kommt.
| | | RE: Amtsgericht/Landgericht/MPU - geschrieben am: 25.04.10 19:07 Uhr - ID: 6681
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 bobo

| trotzdem hast du gegen das btmg verstoßen. anzeige.
| | | RE: Amtsgericht/Landgericht/MPU - geschrieben am: 25.04.10 19:09 Uhr - ID: 6682
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 bobo

| also ich mein jetzt du musst die auffrischung machen.
| | | RE: Amtsgericht/Landgericht/MPU - geschrieben am: 04.05.10 12:55 Uhr - ID: 6691
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 kirstin

| Hallo Loonapinka 2009,
ich kann gut verstehen, dass Du Dich wunderst, warum die Führerscheinstelle trotz Deines Freispruchs Zweifel an Deiner Fahreignung anmeldet.
Grundsätzlich ist es so, dass die Polizei Verstöße gegen das BtmG an die Führerscheinstelle meldet. Hier ist die Beweislast umgekehrt wie vor Gericht. Vor Gericht muss Dir eine Schuld bewiesen werden, bei der Führerscheinstelle musst Du beweisen, dass die Eignungsbedenken, die die Fahrerlaubnisbehörde hat, nicht zutreffend sind. Aus diesem Grund wollen sie von Dir eine Begutachtung. Ich nehme an, gemeint ist ein ärztliches Gutachten? Falls Deine Haare lang genug sind, am besten seit dem Vorfall vor 1,5 Jahren nicht mehr geschnitten wurden, so könntest Du nach Information unseres beratenden Verkehrspsychologen auch eine Haaranalyse bei einem Rechtsmedizinischen Institut oder dem TÜV (je nachdem was es bei Dir vor Ort gibt) machen lassen und das Ergebnis der Führerscheinstelle zukommen lassen. Sofern in Deinen Haaren keinerlei illegale Substanzen nachgewiesen wurden, was ja der Fall sein sollte, da Du sagst Du konsumierst keine Drogen, könnte dies als Beweis für die Führerscheinstelle ausreichen, und Du würdest Dir die Kosten für eine Begutachtung sparen. Natürlich kostet auch eine Haaranalyse Geld, aber im Vergleich zu einem Facharztgutachten, welches zwei Urinscreenings beinhaltet, würdest Du Geld sparen.
Gruß Kirstin
| | | RE: Amtsgericht/Landgericht/MPU - geschrieben am: 22.05.10 17:21 Uhr - ID: 6699
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 loonapinka2009

| Hallo alle zusammen,
vorab möchte ich mich für eure Antworten bedanken.
Wollte nur mal kurz das Ergebnis hierzu mitteilen. Nach dem ich meinen Anwalt die Aufforderung zur MPU übergeben habe, dieser hierzu Stellung nahm u diese als ungerechtfertigt zurück gewiesen hat, bekam ich 3Wochen später ein Schreiben der Führerscheinstelle. "Nach nochmaliger Prüfung der Rechtslage wird die Anordnung zur MPU zurückgenommen..."
Ich bin heil froh und überglücklich. Grins
Liebe Grüße
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