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Cannabis-Pflanze

getrocknete Cannabis-Blüte

Haschisch

"Gras", "Ganja",
"Dope", "Shit", "Piece", "Pot"

THC - Tetrahydrocannabinol
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In
dieser Spalte findet ihr Beiträge rund um das Thema Drogenkonsum

Über die gängige Praxis des Führerscheinentzugs aufgrund Drogenkonsum. Alles zum Thema Führerscheinentzug, Ärztliches Gutachten, MPU, etc. Mit Schaubild.

Über
Symptome und Faktoren psychischer und körperlicher Abhängigkeit,
Kontrollverlust und Hilfemöglichkeiten.

Die Frage nach dem Konsummuster ist der Blick auf die Art und Häufigkeit des Drogenkonsums. Wie lassen sich weiche und harte Konsummuster unterscheiden ?

Die gleichzeitige Einnehmen verschiedener Drogen bedeutet immer ein zusätzliches Risiko und ist in der Wirkung schwer einzuschätzen.

Hängengeblieben?
Ein nicht unerheblicher Teil der psychischen Erkrankungen sind
auf Drogenkonsum (v.a. Cannabis, Ecstasy, Kokain und Halluzinogene)
zurückzuführen.
Unter
einem Amotivationalen Syndrom versteht man eine nach regelmäßigem
Cannabiskonsum auftretende Antriebsstörung...
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Botanische Herkunft
"Cannabis sativa" und "Cannabis
indica" werden vermutlich seit 10000 Jahren vom Menschen
angebaut. Cannabis enthält in allen Teilen, außer in
den Wurzeln und Samen ein Harz, das über 30 verschiedene
Wirkstoffe enthält. Die psychoaktiven Wirkstoffe von Cannabis nennt man Cannabinoide, das bedeutendste
ist das Tetrahydrocannabinol(THC).
Verarbeitungsform:
Cannabisprodukte sind
- Marihuana (Gras, Ganja),
die getrockneten Blütenstände und Blätter der weiblichen
Pflanze, sowie
- Haschisch (Dope, Shit, Piece), das zu Platten oder
Klumpen gepresste Harz der Pflanze, das auf dem Schwarzmarkt in
unterschiedlichem Reinheitsgrad und ungleicher Qualität vorkommt
(oft mit Stoffen wie Henna, Ölen und Sand gestreckt).
- Eine weitere Variante ist das Haschischöl (hochkonzentriert
und selten erhältlich).
Konsumformen:
Haschisch oder Marihuana werden mit Tabak vermischt
zu Zigaretten gedreht (Joint), oder pur in einer speziellen Pfeife
(Haschischpfeife, Bong) geraucht.
Es kann auch in Kuchen oder in Kekse eingebacken, oder zum Beispiel in Milch
aufgelöst als Kakao getrunken werden. Hier tritt die Wirkung
erst nach ein bis zwei Stunden ein, ist allerdings sehr viel stärker
als beim Rauchen und hält länger an (bis zu 10 Stunden!). |
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Die psychoaktive Wirksamkeit
hängt von der THC-Konzentration ab, die stark variieren
kann. Eine psychoaktive Dosis beginnt bei 15-20 mg THC. Unmittelbar
während des Konsums stellt sich ein ausgeprägtes
Wohlbefinden ein. Die Wirkung kann beim Rauchen schnell eintreten
und hält zwischen einer und drei Stunden an. Der Konsument
erlangt eine euphorische Stimmungsänderung, die Wahrnehmung kann sich leicht verändern.
Allerdings kann der Cannabis-Konsum aktuelle Stimmungen verstärken
und deshalb dazu führen, dass sich der Konsument "down"
fühlt.
Konsumformen:
Haschisch oder Marihuana werden mit Tabak vermischt
zu Zigaretten gedreht (Joint), oder pur in einer speziellen Pfeife
(Haschischpfeife, Bong) geraucht.
Es kann auch in Kuchen oder in Kekse eingebacken, oder zum Beispiel in Milch
aufgelöst als Kakao getrunken werden. Hier tritt die Wirkung
erst nach ein bis zwei Stunden ein, ist allerdings sehr viel stärker
als beim Rauchen und hält länger an (bis zu 10 Stunden!).
Körperlich:
- erhöhter Puls und Herzschlag (Herzrasen)
- trockener Mund
- Rötung der Augen
- Appetitsteigerung
Psychisch:
- Entspannung, innere Ruhe, Ausgeglichenheit, Wohlbefinden, leichte Euphorie
- erhöhte Kommunikationslust
- Beeinträchtigung des Kurzzeitgedächtnisses
- Phantasieanregend
- Verstärkung von akustischen und visuellen Empfindungen und des Tastsinnes
je nach Dosis und Dauer des Konsums:
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Cannabis kann psychisch und körperlich abhängig machen. Nicht wenige Konsumenten beklagen sich über körperliche Symptome wie Gliederschmerzen, Schlafstörungen etc. nachdem sie den Konsum eingestellt haben.
Bei regelmäßigem Konsum macht sich
eine Toleranzentwicklung bemerkbar.
Das Umsteigen von Joints zu Rauchgeräten (Bong, Pfeife) ist
ein Indiz dafür. |
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Risiken des akuten Gebrauchs können sein:
- Durchhänger am nächsten
Tag, Trägheit, geistige Fähigkeiten eingeschränkt
- unkalkulierbare Zusammensetzung
der Inhaltsstoffe (Streckmittel),
unbekannter Wirkstoffgehalt
- Angstzustände und Panikattacken
- bei sehr hohen Dosierungen Wahnvorstellungen
(Halluzinationen)
- Hyperventilation
- Orientierungslosigkeit
Risiken des chronischen Missbrauchs können sein:
- depressive Verstimmungen
- Antriebslosigkeit
- Konzentrationsschwäche
- Abnahme der geistigen Leistungsfähigkeit
- wenn nicht schon vorhanden: Nikotinabhängigkeit bei Mischkonsum mit Tabak
- besondere Belastung der Lunge
und Atemwege durch giftige Strecksubstanzen (Lungenkrebs)
- Begünstigung von psychischen
Erkrankungen (z.B. Psychosen)
bei vorhandener Veranlagung
- Gefahr einer psychischen
Abhängigkeit
Folgende Infos richten sich ausschließlich
an Konsumenten und sind nicht als Konsumaufforderung zu
verstehen ! Wer trotz der bekannten Risiken konsumiert,
sollte wenigstens folgende Hinweise beachten:
Da der Cannabisrausch aktuelle Stimmungen
und Gemütslagen verstärken kann, sollten sich
Konsumenten der möglichen negativen Wirkung auf ihre
Psyche bewußt sein und nicht konsumieren, wenn sie
in schlechter Stimmung sind.
Bei regelmäßigem Konsum
besteht die Gefahr einer psychischen
Abhängigkeit: Mit Hilfe von längeren Konsumpausen
kann überprüft werden, ob bereits ein gewohnheitsmäßiger
Gebrauch stattfindet, bzw. schon eine psychische Abhängigkeit
vorhanden ist.
Bei der oralen Einnahme ist die Menge schwer zu dosieren und die Wirkung
tritt oft erst nach über einer Stunde ein. Zucker-
und Vitamin C-haltige Getränke können unangenehme
Rauschwirkungen bei Überdosierungen abschwächen.
Da Cannabis die Konzentrationsfähigkeit
in starkem Maße trübt, sollte im akuten Rauschzustand
auf keinen Fall ein Fahrzeug gelenkt werden. Konsumenten
sollten sich außerdem den Auswirkungen auf die geistige
Leistungsanforderungen in Schule und Beruf bewusst sein. |
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Grundsätzlich ist der Besitz sowie
der Erwerb und Handel mit THC-haltigen Cannabisprodukten verboten.
Es wurden allerdings aufgrund des Bundesgerichtshofurteils
von 1994 Richtlinien von den einzelnen Bundesländern
erlassen, bei denen die Justiz bei "geringen Mengen an
Eigenbedarf" von einem Strafverfahren absieht. Die Voraussetzungen
hierfür sind:
- Es muss sich um eine geringe Menge handeln
- Es muss sich um Eigenkonsum handeln
- Man muss glaubhaft machen können,
dass man nicht regelmäßig, sondern nur gelegentlich
konsumiert
- Es darf keine Gefährdung anderer
vorliegen (z.B. Konsum auf dem Schulhof)
- Man muss zum ersten Mal wegen eines
BTM-Deliktes aufgefallen sein
Wichtig: Es handelt sich hierbei um Richtlinien,
die nicht bindend sind. Die letzte Entscheidung trifft die
Staatsanwaltschaft.
Zu beachten ist ferner der erschwerende
Fall "der nicht unerheblichen Menge" (z.B. bei Cannabis
mehr als 300 Konsumeinheiten) für Besitz und Handel sowie
die Abgabe an Personen unter 18 Jahren (wenn der Täter
über 21 Jahre alt ist), was mit Freiheitsstrafe nicht
unter einem Jahr geahndet wird.
ACHTUNG: Selbst wenn es nicht zu einem Verfahren kommen
sollte, wird der Tatbestand in aller Regel an das Landratsamt
weitergeleitet, was Auswirkungen auf den Führerschein haben kann (auch wenn man als Fußgänger "erwischt"
wurde). In einem Urteil legte das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2004 einen Grenzwert für THC im Blut fest. Dieser liegt bei 1,0 Nanogramm THC je Milliliter Blut.
Nachweiszeiten:
Die Nachweiszeiten von THC und THC-Carbonsäure
(Abbauprodukt von THC) sind stark von den zuvor konsumierten
Mengen abhängig. Ein grobes Raster:
- Ein einmaliger Joint kann 24-36 Stunden
nachgewiesen werden
- bei gelegentlichem Konsum: im Blut:
2-3 Tage, im Urin: 7-10 Tage
- bei regelmäßigem Konsum:
3 Wochen im Blut, bis zu 8 Wochen im Urin
In den Haaren ist jeglicher Drogenkonsum
je nach Haarlänge nachweisbar ( 1 cm entspricht 1 Monat
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